Griechenland bietet ausländischen Rentnern Steuererleichterungen
Ausländische Rentner in Griechenland
Ein Gesetz zur Schaffung eines einzigartigen Steuerrahmens für ausländische Rentner in Griechenland oder Rentner, die nach Griechenland ziehen, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Ein pauschaler Steuersatz von sieben Prozent wird auf das Auslandseinkommen von Steuerpflichtigen angewandt, die sich für den besonderen Steuerplan qualifizieren, der ausländische Rentner in Griechenland und Ruheständler dazu bewegen soll, ihren Wohnsitz in Griechenland zu beantragen.
Um die Pauschalsteuer in Anspruch nehmen zu können, dürfen die Betroffenen nicht mindestens fünf der sechs Jahre vor der Inanspruchnahme der Regelung ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland gehabt haben. Außerdem muss ein Abkommen über die steuerliche Zusammenarbeit zwischen Griechenland und dem Heimatland der betreffenden Person zu Verwaltungszwecken geschlossen werden.
Bis zum 30. September 2020 müssen ausländische Rentner, die sich in Griechenland als Antragsteller aufhalten und die Regelung für das Steuerjahr 2020 beantragen wollen, dies tun. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Regelung wurden in Artikel 1 des Gesetzes 4714/2020 veröffentlicht, das am 31. Juli 2020 im griechischen Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
In Bezug auf die besondere Besteuerung von Einkünften aus Arbeitsleistungen und gewerblicher Tätigkeit, die in Griechenland entstehen und von Personen erzielt werden, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, führt das neue Gesetz L. 4758/2020 zu einer Überarbeitung des geltenden Steuergesetzes.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Für Steuerjahre, die am 1.1.2021 beginnen, gilt eine neue Bestimmung für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und sich dafür entscheiden, eine günstige Steuerregelung für ihr Arbeitseinkommen für in Griechenland erbrachte Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
- Um als ausländischer Rentner in Griechenland in Frage zu kommen, muss eine Person die folgenden Voraussetzungen erfüllen: i) Vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland waren sie in den vorangegangenen fünf der letzten sechs Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes in Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig; ii) sie kommen aus einem Land, mit dem Griechenland eine wesentliche Vereinbarung über die Beteiligung an der Regulierung von Gebührenfragen getroffen hat; iii) sie erbringen Arbeitsleistungen in Griechenland im Rahmen einer Geschäftsbeziehung, wie sie durch das griechische Recht gekennzeichnet ist, zu einer griechischen rechtmäßigen Person mit rechtmäßigem Geschäftsinhalt oder zu einer griechischen Abteilung eines ausländischen Unternehmens; und iv) sie kündigen an, dass ihr Aufenthalt in Griechenland mindestens zwei Jahre dauern wird.
- Wie dem auch sei, es ist nicht geklärt, ob die außerordentliche Steuerverwaltung in Fällen eines Wechsels des Chefs während der siebenjährigen Dauer der Überverwaltung oder bei Beendigung des Arbeitsvertrags durch den Manager oder bei Rücktritt des Vertreters anwendbar ist.
- Die ideale Gebührenverwaltung gilt sozusagen für moderne Unternehmenspositionen.
- Es wird erwartet, dass in den Rechtsvorschriften klargestellt wird, auf welcher Grundlage die Unternehmensposition für die Anwendung dieser Regelung als „neu“ eingestuft wird.
- Der Stichtag für die Beantragung dieser Verwaltung ist der 31. Juli des Jahres, in dem man die Geschäftstätigkeit aufnimmt. Die Entscheidung der Gebührenspezialisten, die den Antrag bestätigt oder ablehnt, wird innerhalb von 60 Tagen nach dem Antragsdatum getroffen.
- Wenn der Antrag auf Austausch der Steuererklärung gemäß der obigen Vorbereitung wirksam ist, wird die Person von der Zahlung der Lohnsteuer und der Solidaritätssteuer auf 50% ihres griechischen Arbeitslohns befreit.
- Für alle anderen griechischen Löhne und Gehälter sowie für Löhne und Gehälter aus nicht-griechischen Quellen gilt (obwohl das Gesetz 4758 dies nicht vorsieht), dass die Person diese in ihrer jährlichen individuellen griechischen Lohnsteuererklärung angeben muss und dass sie der Lohnsteuer (und möglicherweise der Solidaritätssteuer, wo zutreffend) unterliegt, wobei die gemeinsamen Regelungen und Sätze für alle in der Nachbarschaft wohnenden Steuerpflichtigen gelten.
- Assess return recording due date is 30th June of year taking after the one amid which the application is made.
- Der Stichtag für die Erfassung der Steuererklärung ist der 30. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Antrag gestellt wurde.
- Für die Verwaltung der außergewöhnlichen Abgabe gilt eine äußerste Frist von 7 Jahren. Wenn eine der einzelnen Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist, unterliegt die Person zu diesem Zeitpunkt nicht der außerordentlichen Steuerverwaltung und wird mit dem vollen Betrag ihres griechischen Arbeitslohns weiter belastet.
Einkommen von Personenberatern
- Die ungewöhnliche Steuererhebung gilt außerdem für Personen, die ihren Wohnsitz in Griechenland mit der Absicht wechseln, in Griechenland eine Handelstätigkeit aufzunehmen.
- Der Stichtag für die Beantragung dieser Regelung ist der 31. Juli des Jahres, in dem man die Handelstätigkeit aufnimmt.
- Wenn der Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes nach Griechenland erfolgreich ist, wird die Person von der Zahlung der Lohnsteuer und der Solidaritätsabgabe auf 50 % ihres griechischen Einkommens aus der Geschäftstätigkeit befreit.
- Für diese außerordentliche Steuerveranlagungsregelung ist eine Frist von 7 Jahren vorgesehen.
- Personen, die der überpositiven Verwaltung unterliegen, werden von der jährlichen Lohnabgabe ausgeschlossen, die sich aus dem Unterhalt eines Hauses oder eines privaten Autos in Griechenland ergibt.
- Es ist jedoch nicht klar, ob die Über-Personen darüber hinaus von dem zu berücksichtigenden Gehalt, das sich aus dem Verbrauch für den Erwerb einer Immobilie (Haus) oder eines privaten Autos usw. in Griechenland ergibt, befreit we
- Die Interessenpunkte der obigen Handhabung werden mit einer gemeinsamen Wahl des Dieners des Fonds und des Vertreters der autonomen einkommensoffenen Behörde kontrolliert werden.
- Aufgrund des Wortlauts der modernen Regelung ist nicht klar, ob die überhöhte Abgabenverwaltung in der Nähe der Ersatzabgabenverwaltung des Artikels 5A des Lohnsteuergesetzes (für Personen, die ihren steuerpflichtigen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und Unternehmungen in Höhe von 500.000 € tätigen) liegen kann, da die Bedingungen beider Regelungen gelten.
- In addition, it must be clarified by the Greek tax administration whether in arrange to preserve the over assess status the person is anticipated to demonstrate his deliberate to remain in Greece for the (7-year) term of the assess administration or for a shorter period of time (2-year or other).
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